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Mallorca: Wichtig “Certificado Energética” ( Energieausweis) ab 1. Juni 2013 notwendig

Written by Reinulf Aniol on . Posted in Allgemein

Die Verordnung des europäischen Parlaments aus dem Jahre 2002 (2002/91/CE) wird jetzt zum 01. Juni 2013 in Spanien umgesetzt. Jeder Besitzer einer Immobilie, die ab dem 01 Juni 2013 verkauft oder vermietet werden soll, benötigt das “Certificado de Eficiencia Energetica” (Energieausweis).

Jeder kennt schon die Klassifizierung von Elektrogeräten, wie Kühlschränken, Waschmaschinen und auch Fernsehgeräten, in die Kategorien von A bis G.  Diese Kategorisierung wird jetzt auch für Immobilien angewendet. Architekte und Ingenieure sind berechtigt, nach der Besichtigung der Immobilie, insbesondere der Prüfung des Heiz- Kühlsystems, dieses Zertifikat auszustellen, das ab dem 01 Juni 2013 beim Verkauf vor dem Notar vorgelegt werden muss. Die Gebühren für dieses Zertifikat richten sich nach der Quadratmetergröße der Immobilie, wobei diese nicht festgelegt sind.  Wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung eines anerkannten Architekturbüros, das die Beratung in Spanisch, Englisch und Deutsch abwickeln kann.

Vollbildaufzeichnung 08.05.2013 152332

Energieausweis

Casa Nova Properties wird alle Kunden, interessierte Käufer und Eigentümer,  weiter über alle Einzelheiten informieren.

 

Mallorca : Steuern 2013 für Nichtresidente EU- Bürger

Written by Reinulf Aniol on . Posted in Allgemein, Immobilien, Mallorca Info

Jeder, der auf Mallorca seine Traumimmobilie erwerben möchte, will selbstverständlich auch wissen, mit welchen einmaligen und laufenden  Steuerzahlungen er rechnen muß. Leider werden in der Presse oder auch in Anzeigen von Anwältenund Steuerberatern  oft widersprüchliche  Meldungen verbreitet, die mehr zur Verunsicherung als zur Klarheit beitragen.

Die folgenden Erläuterungen sollen anhand von Beispielen die laufenden Steuerzahlungen  für die EU-Bürger darstellen, die eine Immobilie auf Mallorca erwerben, somit eine spanische Steuernummer beantragen ( die N.I.E. Nummer), aber keine Residencia ( Dauerwohnsitz auf Mallorca) , da sie diese Immobilie  zu Ferienzwecken bewohnen und ihren Dauerwohnsitz im europäischen Ausland haben.

1. Grundsteuer und Müllsteuer jährlich: die Höhe der Grundsteuer ( IBI) ist abhängig vom Katasterwert, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Der Katasterwert hat mit dem Wert in der Kaufurkunde oder mit dem Verkaufswert nichts zu tun.

Beispiel : Verkaufswert einer Immobilie 600.000 €, die IBI basiert auf dem festgelegten fiktiven Wert des Grundstücks ( valor suelo ), hier 126.000 €, und dem Wert des Gebäudes ( valor construccion), hier 161.000 €. Der Gesamtwert für die IBI in diesem Falle ist  287.000 € , diese Grundsteuer dafür beträgt in Calvia z.B. 1.200 € ( zahlbar im Juli jeweils, in der Gemeinde Andratx im Oktober)

2. Steuer auf die Immobilie für Nicht-Residenten ( IRPF), zu sehen wie eine Einkommensteuer, wieder das vorherige

Beispiel :  287.000 € Katasterwert, davon 1,1, % ergibt 3.157 €, davon werden 24,75 % fällig, also eine Steuer von 781,36 €  jährlich. Mit dieser  Steuerzahlung sollte man einen Steuerberater oder Rechtsanwalt beauftragen.

3. Vermögensteuer : sie gilt nur für den Immobilienbesitz nach Höhe des Kaufurkundenwertes ( Escritura) über 700.000 €  je eingetragenem Eigentümer.  Andere Vermögensarten, wie z. B. eine Geldanlage bei einer Bank, werden nicht besteuert und auch nicht addiert. Auch hier sollte men einen Steuerberater konsultieren.

Das Wichtigste ist, daß bei Nicht-Residenten das Einkommen, das Vermögen, ein Bankguthaben oder auch die Immobilie am Hauptwohnsitz selbstverständlich NICHT besteuert werden.

Lassen Sie sich nicht verunsichern! Wir, Casa Nova Properties, stellen für Ihre konkreten Fragen im Einzelfall gern den Kontakt zu Steuerberatern und Rechtsanwälten unseres Vertrauens her.