Mallorca : Steuern 2013 für Nichtresidente EU- Bürger
Jeder, der auf Mallorca seine Traumimmobilie erwerben möchte, will selbstverständlich auch wissen, mit welchen einmaligen und laufenden Steuerzahlungen er rechnen muß. Leider werden in der Presse oder auch in Anzeigen von Anwältenund Steuerberatern oft widersprüchliche Meldungen verbreitet, die mehr zur Verunsicherung als zur Klarheit beitragen.
Die folgenden Erläuterungen sollen anhand von Beispielen die laufenden Steuerzahlungen für die EU-Bürger darstellen, die eine Immobilie auf Mallorca erwerben, somit eine spanische Steuernummer beantragen ( die N.I.E. Nummer), aber keine Residencia ( Dauerwohnsitz auf Mallorca) , da sie diese Immobilie zu Ferienzwecken bewohnen und ihren Dauerwohnsitz im europäischen Ausland haben.
1. Grundsteuer und Müllsteuer jährlich: die Höhe der Grundsteuer ( IBI) ist abhängig vom Katasterwert, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Der Katasterwert hat mit dem Wert in der Kaufurkunde oder mit dem Verkaufswert nichts zu tun.
Beispiel : Verkaufswert einer Immobilie 600.000 €, die IBI basiert auf dem festgelegten fiktiven Wert des Grundstücks ( valor suelo ), hier 126.000 €, und dem Wert des Gebäudes ( valor construccion), hier 161.000 €. Der Gesamtwert für die IBI in diesem Falle ist 287.000 € , diese Grundsteuer dafür beträgt in Calvia z.B. 1.200 € ( zahlbar im Juli jeweils, in der Gemeinde Andratx im Oktober)
2. Steuer auf die Immobilie für Nicht-Residenten ( IRPF), zu sehen wie eine Einkommensteuer, wieder das vorherige
Beispiel : 287.000 € Katasterwert, davon 1,1, % ergibt 3.157 €, davon werden 24,75 % fällig, also eine Steuer von 781,36 € jährlich. Mit dieser Steuerzahlung sollte man einen Steuerberater oder Rechtsanwalt beauftragen.
3. Vermögensteuer : sie gilt nur für den Immobilienbesitz nach Höhe des Kaufurkundenwertes ( Escritura) über 700.000 € je eingetragenem Eigentümer. Andere Vermögensarten, wie z. B. eine Geldanlage bei einer Bank, werden nicht besteuert und auch nicht addiert. Auch hier sollte men einen Steuerberater konsultieren.
Das Wichtigste ist, daß bei Nicht-Residenten das Einkommen, das Vermögen, ein Bankguthaben oder auch die Immobilie am Hauptwohnsitz selbstverständlich NICHT besteuert werden.
Lassen Sie sich nicht verunsichern! Wir, Casa Nova Properties, stellen für Ihre konkreten Fragen im Einzelfall gern den Kontakt zu Steuerberatern und Rechtsanwälten unseres Vertrauens her.


